EnEV – Energieeinsparverordnung

Überlegungen

Die Energieeinsparverordnung wird euch zu Beginn der Planung des öfteren beschäftigen. Nicht unbedingt direkt aber oftmals als Begründung für oder gegen eine bestimmte Entscheidung. Innerhalb der Verordnungen werden euch – den Bauherren – bautechnische Anforderungen zum Bauprojekt vorgeschrieben.

Die ursprüngliche Fassung ist vom 16. November 2001 und es werden regelmäßig Neufassungen verabschiedet. Daher gelten, je nach Baubeginn andere  Bestimmungen oder Grenzwerte.

Ich werde zukünftig versuchen die Hintergründe etwas zu beleuchten, ohne dabei in einem Gesetztestext zu enden.

Hauptanforderungen

In der Verordnung wird ein Wärmedurchgangswert (U-Wert) vorgeschlagen. Dieser entscheidet maßgeblich, welches Mauerwerk mit welcher Dämmung verwendet werden muss und kann im Endeffekt die Entscheidung Pro- oder Contra KfW-Förderung beeinflussen.

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