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Kein Schadensersatz für Kratzer auf dem Parkett

Wenn dir als Mieter die Haltung eines Haustieres, im speziellen Fall eines Hundes, vom Vermieter erlaubt wurde, muss er spuren auf dem Boden als vertraglich vereinbarten Wohngebrauch hinnehmen.

Wichtig dabei ist die artgerechte Haltung des Tieres.

Eine Klausel im Mietvertrag die besagt, dass der Mieter für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden haftet ist unwirksam. Dies benachteilige den Mieter unangemessen.

Siehe: AmG Koblenz, Az.: 162 C 939/13

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